Abrollcontainer
Wir bringen Ihnen die Container im Großraum Hannover schnell und zuverlässig an jeden gewünschten Ort. Wenn der Container voll ist genügt ein Anruf und wir holen ihn zur Entsorgung wieder ab.
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Verschiedene Größen mit Maßen:
Befüllhinweise:
Container haben Mindestabrechnungen. Auch wenn weniger Menge als die Mindestmenge im Container ist, wird die Mindestmenge abgerechnet.
- Alle Aufträge sollten immer telefonisch, per Fax oder per E-Mail an die Disposition gegeben werden.
- Falsches Material, als bei der Bestellung angegeben, führt zu einer Neuabrechnung des gesamten Containers mit dem neuen Material.
- Überladung führt zu Leerfahrt
- Fehlende Zugänglichkeit bei der Abholung wird ebenfalls als Leerfahrt berechnet
- Fehlende Zahlung bei Aufstellung, führt zu einer Leerfahrt
- Leerfahrten kosten € 99,00 Brutto
Als Entsorgungsfachbetrieb bieten Ihnen eine Vielzahl an Containern. In diversen Größen und für Ihre unterschiedlichen Ansprüche bieten wir Ihnen die Anlieferung, Vorhaltung und den Abtransport von Containern und dessen Entsorgung. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielseitig und werden genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Weitere wichtige Informationen:
Für das Stadtgebiet Hannover, Langenhagen, Hemmingen und Seelze, benötigen Sie keine Stellgenehmigung! Wir sind im Besitz dieser Genehmigungen.
Beim Aufstellen des Containers auf öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Gehwegen und Straßen) außerhalb der o.a. Orte müssen Sie sich eine entsprechende Genehmigung (Aufstellgenehmigung) durch ihr zuständiges Ordnungsamt einholen. Die Kopie der erteilten Genehmigung und alle dazu gehörigen Anlagen, senden Sie uns bitte vorab an info@doormann.net oder per Fax an die 0511/5638460.
Bitte prüfen Sie zudem im öffentlichen Verkehrsbereich eigenverantwortlich die jeweiligen Sicherungsmaßnahmen, da jede Stadt/Gemeinde eigene Anforderungen hat.
Abfallarten
Abfallart: Holz A I bis AIII Holz AVV 170201
Behälterart:
- Absetzmulden von 5, 7, 10 und 15 m³
- Abrollcontainer von 25 und 35 m³
Was darf rein:
- Schaltafeln
- Fensterrahmen (ohne Scheiben)
- Parkett und Bodenbretter
- Türen
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Balken und Bretter
- Furnierholz
- Paletten und Kisten
- Holzkisten
- Schnittreste
Was darf nicht rein:
- Baumschnitt
- Gipskarton
- Metalle
- Papier
- Pappe
- Eisenbahnschwellen
- Laminat
Abfallart: A IV Holz AVV 170204*
A IV Holz = mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund der Schadstoffbelastung nicht in den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.
Typische Beispiele sind Bahnschwellen, Hopfenstangen und Holz aus Außenbereich (Zäune, Holzfenster…).
Achtung: Überwachungsbedürftiger Abfall = Entsorgungsnachweis erforderlich!
Grünschnitt
Abfallart: Grünschnitt AVV 200201
Behälterart:
- Absetzmulden von 5, 7, 10 und 15 m³
- Abrollcontainer von 25 und 35 m³
Was darf rein:
- Laub
- Grün- und Strauchschnitt
- Kleine Äste und Wurzeln
- Rasen
- Sträucher
- Büsche
Was darf nicht rein:
- Küchen- und Speiseabfälle
- Baumstümpfe (Schnittdurchmesser > 15cm)
- Wurzeln (Schnittdurchmesser > 15cm)
- Bauschutt
- Bodenaushub
- Steine
Sperrmüll
Abfallart: Sperrmüll AVV 200307
Behälterart:
-
- Absetzmulden von 5, 7, 10 und 15 m³
- Abrollcontainer von 25 und 35 m³
Was darf rein:
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- Möbel
- Hausrat
- Matratzen
- Teppiche
- Fenster und Türen
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Was darf nicht rein:
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- Restmüll
- Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
- Kühlgeräte
- Altreifen
- Gartenabfälle
- Verpackungen mit dem Grünen Punkt
Bauschutt
Abfallart: Bauschutt AVV 170107
Behälterart:
- Absetzmulden in den Größen von 5 oder 7 m³
- Absetzmulden in 10 m³ Größe nur für Ziegel
Was ist Bauschutt?
Die mineralischen Stoffe, die zum Bauschutt zählen, sind z.B.
- Steine
- Dachziegel, Ton- und Betonziegel
- Alle Steinarten wie Sandstein, Kalkstein, Naturstein, Klinker, Backstein, Pflaster
Putzreste, Mörtel - reine Betonverbindungen aus Fundamenten (ohne Metallstreben) bis 60 Zentimeter Kantenlänge,
- Mauerwerk, Mauerbruchstein
- Kacheln und Fliesen
- Marmor
- Sanitärbecken, Toiletten, (Keramik)
- Straßensteine und Betonplatten
- Feinsteinzeug
Darf nicht rein:
- alle flüssigen Abfälle
- Gas- oder Porenbeton
- Strohmatten
- Gips- und Gipskartonplatten
- Styroporplatten oder Teeranhaftungen
- Glasreste
- Eternit
- Mineralwolle
Baumischabfall
Abfallart: Baumischabfall
Behälterart:
- Absetzmulden von 5, 7, 10 und 15 m³
- Abrollcontainer von 25 und 35 m³
Baumischabfall
Was ist das und was darf rein?
Bei jeder größeren Renovierung fallen erhebliche Mengen Schutt an, die nicht mehr in der schwarzen Tonne beseitigt werden können bzw. dürfen. Bei der Entsorgung unterscheidet man zwischen Bauschutt und Baumischabfall. Wir zeigen, was in den Baumischabfall rein darf und wie sich bei der Entsorgung viel Geld sparen lässt.
Der Unterschied zwischen Bauschutt und Baumischabfall
Zum Bauschutt werden alle mineralischen Stoffe gezählt, alles darüber Hinausgehende wird als Baumischabfall gewertet.
Was ist billiger zu entsorgen – Bauschutt oder Baumischabfall?
Ganz klar: Bauschutt kann in der Regel deutlich günstiger entsorgt werden als Baumischabfall. Darum sollte man bei der Renovierung beide Müllarten getrennt sammeln und auch getrennt entsorgen. Wenn eine Trennung zeitlich oder räumlich nicht möglich ist, ist ein Baumischabfallcontainer von Nöten. Umgangssprachlich BMA Container genannt. Doch was beinhaltet dieser genau?
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Unter Baumischabfall, der auch mineralische Abfälle enthalten darf, fällt:
- Glas und Glasreste
- Bauholz, Holzabschnitte, Holzreste und Späne
- Altmetall
- Gipsreste, Gipskarton (GK), Gipskarton-Bauplatten (GKB)
- Porenbeton, Ytong, Bims
- Kunststoffe wie Kabelreste, Kabel und Rohre aus PVC und Plastik
- Dämmstoff, Isolierung und Styropor
- Türen, Fenster und Türzargen
- Tapete und Tapetenreste
- Kunststoffe und PVC
- Metall, z.B. Rohre oder Heizkörper
- Tapeten
- Fenster und Türen
- Kunststoff, z.B. bei Plastikrohren oder Kabeln
- Holz
- Verpackung ohne Restanhaftung
- Sonderabfälle
- Teer- oder Dachpappe
- Asbest
- Restmüll
- Autoreifen
- Gebäudedämmstoffabfälle
- Baustyropor, Styrodur, EPS oder XPS (HBCD-haltige Stoffe)
- Nicht restentleerte Farbeimer oder Lacke und Farben
Nicht zum Baustellenmischabfall gehören:
Info:
In keine der genannten Container und Mulden, dürfen Gefahrstoffe eingefüllt werden.
Stoffe die ausdrücklich nicht eingefüllt werden dürfen, werden bei Nichtbeachtung, nachberechnet.
Bodenaushub/Bodencontainer
Abfallart: Bodencontainer/Bodenaushub
Behälterart:
- Absetzmulden in 5 und 7 m³ Größe
Verschiedene Kategorien:
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Boden
- Mutterboden, Erde, Sand auch vermischt mit natürlichen Steinen.
Keine Wurzeln und Grasnarben - Erde, Sand auch vermischt mit natürlichen Steinen
- Grasnarben
Keine Wurzeln - Erde, Sand auch vermischt mit natürlichen Steinen
keine Wurzeln, keine Grasnarben
Boden mit Grasnarbe
Boden mit Bauschutt
Was darf nicht mit rein
- Keine Grünabfälle und Wurzeln, kontaminierter Boden
Info:
Bei Boden und Bauschutt Containern stellen wir üblicherweise Container mit flacher Ladekante (je nach Bauart ca. 45 cm), damit eine Bohle angelegt und mit der Schubkarre in den Container gefahren werden kann.
Weitere Abfallarten auf Anfrage – wir beraten Sie gern. Kontaktformular
Stand 06/2018
Das praktische an unseren Absetzmulden und Abrollcontainern ist deren Vielseitigkeit. Egal welche Mengen an Reststoffen Sie entsorgen möchten oder welchen Platz Sie zur Verfügung haben, ein passender Container ist immer bereit. Aus unserem reichhaltigen Angebot an Mulden oder Abrollcontainern steht für jede Anwendung das richtige Produkt zur Verfügung. Wir liefern Ihnen die Absetzmulde oder den Abrollcontainer direkt an Ihre gewünschte Verwendungsstelle. Wählen Sie aus verschiedenen Größen ab 5 m³. Für sensible Materialien haben Sie zusätzlich die Möglichkeit mit Deckel gelieferte und wenn gewünscht, abschließbare Gefäße zu erhalten. Die Entsorgung der in den Containern gelagerten Materialien übernehmen wir für Sie.